chip.de Top NewsÜberstürzt sollten Sie ihre Kfz-Versicherung zwar nicht kündigen, Angst davor müssen Sie aber nicht haben. Wenn Sie beispielsweise bei Tarifcheck einen passenden, möglicherweise sogar günstigeren, Tarif gefunden haben, sollten Sie ein paar Dinge beachten. Vor allem die Laufzeit Ihrer Versicherung ist entscheidend. Meistens ist die vom 1. Januar bis 31. Dezember mit einmonatiger Kündigungsfrist. Daher ist der Stichtag auch jedes Jahr der 30. November. Das heißt, bis zum 30. November muss das Kündigungsschreiben spätestens bei Ihrer Versicherung eingegangen sein.Wichtig: Ein Blick in die aktuelle Police klärt, ob auch Ihre Versicherung im Jahrestakt läuft oder ob Sie andere Vertragsfristen haben.

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