chip.de Aktuelle PraxistippsAb dem 31.12.2019 können Autofahrer mit dem Führerschein B (ehemals Klasse 3) eine Fahrerlaubnis für das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 (früher 1b) erhalten. Damit können Sie Motorräder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum und mit einer Motorleistung unter 11 Kilowatt, bei einem Verhältnis von maximal 0,1 Kilowatt pro Kilogramm, führen.

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