Heise Top NewsIm Dezember veröffentlichte das Bundesamt für Justiz (BfJ) erstmals Statistiken dazu, wie häufig Ermittler von Bund und Ländern von ihrer 2017 eingeführten Befugnis Gebrauch machten, Internet-Telefonate und Messenger-Kommunikation bei Verdacht auf eine Vielzahl von Straftaten zu überwachen sowie heimliche Online-Durchsuchungen durchzuführen. Demnach setzten Fahnder Staatstrojaner 2019 380-mal ein. Die Zahl der Maßnahmen, die mit hohem Aufwand und tiefen Grundrechtseingriffen verknüpft sind, ist aber offenbar zu hoch. Falsch interpretiert Die Justizministerien und Staatsanwaltschaften der Länder beharrten zwar zunächst auf ihren Angaben, heißt es in einem Bericht von WDR und NDR. Schließlich hätten sie teils aber eingeräumt, versehentlich falsche Angaben gemacht zu haben. Man müsse in Sachen Quellen-Telekommunikationsüberwachung "deutlich zurückrudern", erklärte dem Bericht zufolge etwa ein Sprecher der Bremer Staatsanwaltschaft. Die gemeldeten Fälle seien überprüft worden. Dabei habe sich herausgestellt, dass ein Dezernent "die Bögen offenbar missinterpretiert hat. Wir haben im Ergebnis keine Umsetzung." Auch in Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen teilten Staatsanwaltschaften mit, sie hätten tatsächlich keine solchen Überwachungen veranlasst. Die hessischen und sächsischen Justizressorts äußerten erhebliche Zweifel an den Zahlen und wollten eine Revision veranlassen. Aus dem Saarland hieß es, es handele sich um eine "fehlerhafte statistische Erfassung". Die dortigen Zuständigen hatten zunächst 12 Anordnungen gemeldet, von denen 24 durchgeführt worden seien, was von keinen Sinn machte. Sebastian Fiedler vom Bund deutscher Kriminalbeamter kritisierte das Schludern: "Den Justizverwaltungen hätte auf den ersten Blick auffallen müssen, dass die Zahlen so nicht stimmen können." Diese komplizierte Form der Überwachung gelinge in der Praxis nur selten. Für die deutsche Polizei sei die Quellen-TKÜ "kein Alltags-Werkzeug". (kbe) Zur Startseite

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