chip.de Top NewsZunächst gilt: Möchten Sie eine "zu verschenken" – Kiste legal auf dem Straßenrand abstellen, müssen Sie eine Genehmigung beim zuständigen Ordnungsamt beantragen. Die Sondernutzung des Bürgersteigs ermöglicht es Ihnen, den Karton sogar mehrere Tage stehenzulassen. In diesem Fall können aber Nutzungsgebühren anfallen.In manchen Situationen drücken die Behörden aber auch ein Auge zu. Wichtig ist, dass Sie darauf achten, den Gehweg stets freizuhalten. Nicht nur Fußgänger, sondern auch Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und ältere Personen mit Rollator dürfen nicht eingeschränkt werden. Sobald Fluchtwege und Feuerwehreinfahrten blockiert werden, drohen Strafen.Beachten Sie zusätzlich folgende Faktoren:Droht Regen, sollten Sie es vermeiden, Kartons nach draußen zu stellenAchten Sie darauf, nur jugendfreie Gegenstände zu spendenSpenden Sie nur Gegenstände, die Sie auch selbst mitnehmen würdenKisten und Kartons mit der "zu verschenken"-Aufschrift sollten außerdem maximal 24 Stunden draußen stehen. Sonst gelten Sie schnell als illegale Müllablagerung.Bücher, Kleidung und Spielzeug können Sie übrigens oft in Bibliotheken, Second-Hand-Läden und anderen sozialen Annahmestellen abgeben.

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