chip.de Top NewsGrundsätzlich haben alle Wälder in Deutschland einen Eigentümer. Dabei kann es sich um den Staat, aber auch um eine Privatperson oder ein Unternehmen handeln. Diesem Grundeigentümer gehören alle Bestandteile des Waldes, welche nicht nur Bäume, sondern beispielsweise auch Tannenzapfen, Blumen oder Holz beinhalten.Wer demnach Holz jeglicher Art, also zum Beispiel auch am Boden liegende Zweige und Äste, ohne Genehmigung sammelt, begeht grundlegend Diebstahl. Auch die in vielen Wäldern geltende Handstraußregelung (§ 39, Absatz 3, BNatSchG), welche das Mitnehmen geringer Mengen nicht geschützter Blumen, Gräser, Beeren und Pilze für den privaten Gebrauch gestattet, greift nicht bei Brennholz.

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