Heise Sicherheits NewsDie Polizei will wieder bei WhatsApp mitlesen können. (Bild: LoboStudioHamburg) Die Datenschützer aus Bielefeld klagen in Karlsruhe gegen den Staatstrojaner und die damit verbundene Quellen-TKÜ sowie die Online-Durchsuchung. Wie angekündigt reicht der Datenschutzverein Digitalcourage eine Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz des Staatstrojaners ein. "Der Staatstrojaner ist ein maßloser Übergriff auf das Privatleben aller Menschen"; "mit solchen Gesetzen ebnet die Große Koalition den Weg in einen autoritären Überwachungsstaat", begründen die Aktivisten die Klage, die vor einem Jahr angekündigt worden war. Jeder ist betroffenJeder der digital kommuniziere, sei betroffen und könne die Klage in Karlsruhe unterstützen. Sie richtet sich gegen die Quellen-Telekommunikationsüberwachung ("Quellen-TKÜ"), die auf die laufende Kommunikation abzielt, sowie die Online-Durchsuchung, bei der die Bundespolizei beim Verdacht auf "besonders schwere Straftaten" sogar alle Daten auf einem Gerät durchforstet. Seit einer umstrittenen Gesetzesänderung im Sommer 2017 ist es auch der Polizei erlaubt, die Technik einzusetzen, nachdem sie vorher auf Maßnahmen zur Terrorabwehr beschränkt war. Nur so können auch Inhalte von verschlüsselnden Messengern wie WhatsApp oder Threema eingesehen werden, da die ausschließlich auf den Geräten der jeweils Kommunizierenden lesbar vorliegen. Hier soll die Quellen-TKÜ Abhilfe schaffen, die Nachrichten, Mails, Telefonate vor der Verschlüsselung bzw. nach der Entschlüsselung mtlliest bzw. -hört. Der Staat braucht SicherheitslückenDer Staatstrojaner wird unter Zuhilfenahme von Sicherheitslücken installiert, die es in der Software von IT-Geräten immer wieder gibt. Das sind die Hintertüren, die aber nicht nur die Installation des Staatstrojaners ermöglichen. sondern auch Angriffe von Geheimdiensten oder Kriminellen. Damit der Staatstrojaner funktioniert, haben die Strafverfolger aber ein Interesse daran, diese Lücken geheim zu halten. Auch Nutzer, gegen die der Staatstrojaner gar nicht eingesetzt wird, werden also potenziell gefährdet. Digitalcourage führt nun an, dass die besonders weit gehende Online-Durchsuchung nur bei einer konkreten Gefährdung eines überragend wichtigen Rechtsgutes zulässig sei. Das werde in dem neuen Gesetz ignoriert. Darüber hinaus dürfe die Tiefe des Eingriffs angesichts verfassungsrechtlicher Vorgaben zu groß sein; außerdem verletze der Staat seine Schutzpflicht, wenn er die eingesetzten Sicherheitslücken geheim hält. Insgesamt sei es fraglich, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibe. (mho)

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