PC-WELT Alle NewsAuch die Deutsche Telekom klagt gegen die Bundesnetzagentur wegen der geplanten 5G-Frequenzauktion. Die Gründe. Vergrößern Der LTE-Nachfolger 5G sorgt fuer noch schnellere Internetverbindungen per Mobilfunk. © 3gpp.org Nach Vodafone und Telefónica hat nun auch die Deutsche Telekom eine Klage gegen die Bundesnetzagentur wegen der geplanten 5G-Frequenzauktion im Frühjahr 2019 eingereicht. Das meldet die Tageszeitung „Welt“ in ihrer Mittwochsausgabe. Die Klage erfolgte kurz vor dem Jahreswechsel. Ein Sprecher der Deutschen Telekom erklärte gegenüber der Zeitung, dass die Auflagen für die Auktion „unrealistisch“ seien und eine „Rechtsunsicherheit schaffen“. Die Klage aller drei großen deutschen Mobilfunkbetreiber habe zwar keine aufschiebende Wirkung für die Auktion, abzuwarten bleibt allerdings, wie nun die Gerichte entscheiden werden. Die Klage der Deutschen Telekom gegen die Bundesnetzagentur wird als besonders „pikant“ gewertet, weil dass Unternehmen zu einem Drittel dem Bund gehört und die Bundesnetzagentur dem Bundeswirtschaftsministerium untergeordnet ist. Die Deutsche Telekom stören die „verschärften Ausbauauflagen“, heißt es nun seitens des Unternehmens. Diese gingen deutlich über das hinaus, was die Bundesnetzagentur vorher als „zumutbar“ und „verhältnismäßig“ bezeichnet hatte. Zu welchen Auflagen sich die Unternehmen verpflichten, die an der 5G-Frequenzauktion teilnehmen wollen, lesen Sie in diesem Beitrag . Festgelegt ist beispielsweise, dass bis Ende 2022 mindestens 98 % der Haushalte je Bundesland mit mindestens 100 Mbit/s versorgt werden müssen. Ziel der 5G-Frequenzauktion sei es, so die Bundesnetzagentur: "Deutschland soll Weltspitze bei der digitalen Infrastruktur und Leitmarkt für 5G in Europa werden. Die neue Mobilfunkgeneration 5G soll die Entwicklung innovativer Dienste und Anwendungen (Industrie 4.0, autonomes Fahren, Internet der Dinge) fördern. Die klagenden Mobilfunkunternehmen sind der Ansicht, dass sich mit den 5G-Frequenzen, die versteigert werden, die von der Bundesnetzagentur festgelegten Auflagen nicht erfüllen lassen. Und zwar weil kurzwellige Frequenzen versteigert werden, über die Daten schnell übertragen werden können, allerdings nur über eine begrenzte Reichweite von wenigen hundert Metern. Um die Auflagen zu erfüllen, müssten viel mehr Antennen gebaut werden. Deutschland habe hierfür aber die längsten Genehmigungsverfahren in Europa, wie ein Telekom-Sprecher erklärte. „Daneben gibt es zahlreiche gesetzliche, bürokratische Hindernisse sowie tatsächliche Hürden wie begrenzte Baukapazitäten und Bürgerinitiativen“, so der Sprecher weiter.   Die Regeln für die 5G-Frequenzauktion hatte die Bundesnetzagentur Ende November 2018 festgelegt . Seitdem dürfen sich auch Unternehmen bewerben, wobei die Auktionsregeln erfüllt werden müssen, um an der Auktion teilnehmen zu dürfen. Die Bewerbung für die Teilnahme an der 5G-Frequenzauktion im Frühjahr 2019 ist noch bis zum 25. Januar 2019, 15 Uhr möglich. Eine aufmerksame Lektüre der Regeln bestätigte schon bei der Vorstellung der Regeln die vorab geäußerte Kritik von Verbraucherschützern: Es gibt nämlich keine genauere  Regelung seitens der Bundesnetzagentur zu nationalem Roaming, durch die bei fehlender Netzverbindung das Netz eines anderen Anbieters genutzt werden könnte. Dadurch könnte nach Ansicht der Verbraucherschützer die Netzabdeckung mit 5G besser garantiert werden. Befindet man sich beispielsweise in einem Gebiet, dass der eigene Anbieter nicht durch 5G abdeckt, dann könnte auf das 5G-Netz des Anbieters gewechselt werden, der dieses Gebiet abdeckt. Statt die Zusammenarbeit der Anbieter festzulegen, wird auf deren Kooperationsbereitschaft gesetzt. "Infrastruktur-Sharing und Roaming können einen Beitrag zur besseren Mobilfunkversorgung leisten. Frequenzzuteilungsinhaber können unter Beachtung des Wettbewerbs- und Kartellrechts Kooperationen zum gemeinsamen wirtschaftlichen Netzausbau eingehen", heißt es hierzu in der Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018.

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