PC-WELT Alle NewsNach dem Landgericht München I hat nun auch die nächsthöhere Instanz, dass Oberlandesgericht München, Amazons Dash Button für unzulässig erklärt. Vergrößern Oberlandesgericht verbietet Amazons Dash Button © Amazon Nach dem Landgericht München I hat nun auch die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht München entschieden: Amazon muss seine WLAN-Bestellknöpfe mit dem Namen Amazon Dash-Button vom Markt nehmen. Laut dem Gericht führen die nur mit einem Hersteller-Logo versehenen Dash-Buttons zu einer intransparenten Bestellung. Eindeutige Informationen zur Ware sowie ein klarer Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlen ebenfalls, urteilten die Richter. Somit verstoße Amazon gegen Gesetze für den Internethandel. Bereits gegen Ende Februar 2018 hatten Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor dem Landgericht München I einen Sieg über Amazon errungen. Das Gericht empfand die Dash-Buttons als nicht zulässig; dem schloss sich nun auch das Oberlandesgericht an. Amazon will gegen Urteil angehen Amazon kündigte unterdessen gegenüber tageschau.de trotzdem an, alle Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen. Das Urteil sei innovationsfeindlich und „hindere Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der 'Dash Button' ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht“, hieß es in einer Erklärung seitens Amazon. Weiterhin sei das Unternehmen davon überzeugt, dass der „Dash Button“ sowie die dazugehörige App voll im Einklang mit dem deutschen Gesetzt steht. Vorheriges Urteil: Landgericht München - Amazon Dash Button ist illegal

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