chip.de Top NewsNiedergeschrieben sind die Vorgaben für die Zusammensetzung in der Verordnung "Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse". Hier ist klar geregelt, aus welchen Bestandteilen die sogenannten "Erzeugnisse aus gestückeltem Fleisch", unter diesem Oberbegriff ist der Döner Kebap aufgeführt, bestehen müssen. Die zulässigen Inhaltsstoffe für den Döner Kebap in all seinen Variationen sind in dieser Verordnung aufgelistet. Werden die Vorgaben nicht erfüllt, dürfen die Produkte nicht unter dem Namen Döner Kebap verkauft werden. Kritikpunkt sind Geschmacksverstärker die einige Lieferanten dem Dönerspieß beimischen. Laut Rezeptur gehören diese jedoch nicht hinein, auch wenn es sich grundsätzlich um zulässige Zutaten handelt.Aus diesem Grund hat die zuständige Behörde die Betreiber der Imbisse aufgefordert, den Namen Döner in Drehspieß abzuändern. Das ist natürlich mit viel Aufwand verbunden. Speisekarten, Flyer oder die Leuchttafel im Imbiss müssten geändert werden. Einfacher wäre natürlich vom Lieferanten einen Dönerspieß zu ordern, der den Vorgaben entspricht. Vermutlich ist dieser aber teurer und würde somit die Gewinnspanne des Imbissbetreibers schmälern. Verkauft wird am Ende ein Drehspieß im Fladenbrot. Klingt blöd? Oder was denken Sie?

weiterlesen: RSS Quelle öffnen