Inside.it.ch News RSSMittwoch, 13.11.2019 / 13:54 Insbesondere im IT-Bereich werde in grossem Ausmass von Personalverleih Gebrauch gemacht, findet die Geschäftsprüfungskommission. Die Bundesverwaltung hat die Regeln zum Einsatz externer Mitarbeitender verbessert, doch gebe es weiterhin Schwächen. Zu diesem Schluss kommt die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S). Die GPK-S fordert eine gesetzliche Regelung und hat eine entsprechende Motion eingereicht. Im Bundespersonalgesetz soll verankert werden, dass Verwaltungseinheiten die Möglichkeit haben, Personalverleihverträge abzuschliessen. Im Vordergrund sollen bei der Beschäftigung externer Mitarbeitender aber Aufträge und Werkverträge stehen. Externe Mitarbeitende brauche es etwa, um Spitzen zu brechen und, insbesondere in der Informatik, um an hochspezialisiertes Fachwissen zu gelangen, das in der Verwaltung nicht sinnvoll aufgebaut und unterhalten werden könne, schreibt die Kommission. Wie die Kommission schreibt, seien Aufträge oder Werkverträge dem Personalverleih vorzuziehen. Denn bei Aufträgen oder Werkverträgen könne eine bessere Qualität und mehr Ergebnisverantwortung von den Leistungserbringern verlangt werden. Bei einem Personalverleihvertrag trage dagegen die Verwaltungseinheit die Verantwortung für ein gutes Arbeitsresultat, heisst es im Bericht der Kommission. 2014 hatte die GPK-S dem Bundesrat diverse Verbesserungen empfohlen. Nun hat sie geprüft, inwieweit diese umgesetzt wurden. Sie begrüsst, dass die Transparenz zugenommen hat und dass der Bundesrat Weisungen zum Abschluss von Personalverleihverträgen verabschiedet hat. Diese erachtet sie als nützlich und klar. Allerdings sei schwierig zu überprüfen, ob die in den Weisungen vorgegebenen Ziele erreicht würden, hält die GPK fest. So sei beispielsweise nicht bekannt, wie hoch die tatsächlichen Einsparungen durch die Internalisierung externer Mitarbeitender seien, da die entsprechenden Beiträge nur in den Voranschlägen, nicht aber in den Staatsrechnungen ausgewiesen würden. 80 Prozent für InformatikerDie GPK fordert den Bundesrat auf, einen stärkeren Fokus auf jene Verwaltungseinheiten zu richten, die in erheblichem Ausmass von Personalverleih Gebrauch machen. Auch soll der Bundesrat Reporting-Instrumente und eine Datenerhebung einführen, mit denen die Umsetzung der Weisungen kontrolliert werden könne. Der Aufwand für den Personalverleih betrug gemäss der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle in den Jahren 2017 und 2018 je knapp 60 Millionen Franken. In beiden Jahren seien rund 80 Prozent des Aufwandes auf den Personalverleih im Informatikbereich angefallen. Im Informatikbereich sei das Vertragsvolumen allerdings gesunken, was darauf zurückzuführen sei, dass die Verwaltungseinheiten den Personalverleih verstärkt durch Aufträge und Werkverträge ersetzten. Den weitaus höchsten Anteil an Personalverleih wies das ISCeco, der IT-Dienstleiter des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, auf. Gemessen am eigenen Personalaufwand betrug der Anteil für Personalverleih im ISCeco 28,7 Prozent. Dahinter folgen das Informatik Service Center des EJPD (ISCEJPD) mit 8,6 Prozent, das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) mit 6,1 Prozent und die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) mit 4,1 Prozent, wie aus dem Bericht hervorgeht. Betrachte man die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben für Personalverleih in absoluten Zahlen, so liege der Bereich Verteidigung mit 19 Millionen Franken an der Spitze, was einem durchschnittlichen Anteil des Personalverleihs am Personalaufwand von 1,4 Prozent entspricht. Danach folgen das BIT mit 12,2 Millionen, das ISCeco mit 4,8 Millionen und die ZAS mit 4,6 Millionen Franken. (kjo)

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