PC-WELT Alle NewsDer ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice hat ein Formular veröffentlicht, mit dem sich Betragszahler für ihre Zweitwohnung vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können. Das ist zu beachten. Vergrößern Die Werbung der GEZ, der Vorgängerin des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices, hat fast schon Kultstatus. © GEZ/ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Wer an mehreren Wohnorten gemeldet ist und für jeden Wohnort den Rundfunkbeitrag bezahlt, kann sich nun für die Nebenwohnung(en) vom Rundfunkbeitrag befreien lassen – damit setzt der Beitragsservice ein BGH-Urteil um. Das dafür erforderliche Formular im PDF-Format finden Sie nicht etwa auf der gewohnten Webseite für Befreiungsanträge aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen, sondern stattdessen auf dieser neu eingerichteten Seite zum Download. Das PDF können Sie elektronisch ausfüllen und dann ausdrucken und zusammen mit der Bescheinigung der Meldebehörde, aus der Haupt- und Nebenwohnung zu entnehmen sind, per Brief oder Fax an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zu schicken. Zu einem späteren Zeitpunkt soll auch eine reine Online-Beantragung möglich sein. Für die Befreiung ist es erforderlich, dass sowohl die Hauptwohnung als auch die Nebenwohnungen auf den Antragsteller angemeldet sind. Das müssen Sie gegenüber dem Beitragsservice nachweisen. Sie müssen also eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt einholen, die in der Regel gebührenpflichtig ist. Alle Beitragszahler, die bereits einen formlosen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Nebenwohnungen gestellt haben, wird der Beitragsservice in den kommenden Wochen anschreiben, falls noch Angaben oder Nachweise fehlen. Alle Anträge werden der Reihe nach abgearbeitet. Paare, die mehrere Wohnungen besitzen, müssen aufpassen: Zahlt der eine Partner den Rundfunkbeitrag für die Erstwohnung und der andere Partner den Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung, so kann das Paar die Befreiung für den Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung nicht beantragen. Sondern das Paar muss sich darauf einigen, dass einer von beiden für beide Wohnungen als Rundfunkbeitragszahler registriert wird. Erst dann kann sich der Betreffende dann vom Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung befreien lassen. Zudem muss der zahlende Partner an beiden Wohnsitzen gemeldet sein. Welches (volljährige) Familienmitglied sich für eine gemeinsam genutzte Wohnung zum Rundfunkbeitrag anmeldet, kann die Familie selbst entscheiden Wichtig: Die Befreiung gilt rückwirkend zum 18. Juli 2018. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden mit den Beiträgen für die Hauptwohnung verrechnet oder zurückerstattet.

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