chip.de DownloadsAktiv werden müssen Eigentümer von Grundstücken sowie Eigentümer eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs. Bei Erbbaurecht müssen die Erbbauberechtigten die zusätzliche Steuererklärung abgeben. Stehen Gebäude auf fremden Grund und Boden, wird es etwas komplizierter: Hier müssen die jeweiligen Eigentümer aktiv werden.Zum Ausfüllen benötigen Sie einige Daten aus Ihren Unterlagen. Leider ist die ganze Sache alles andere als einheitlich. Die Bundesländer konnten sich entscheiden, ob sie das sogenannte Bundesmodell anwenden, das im Grundsteuergesetz und im Bewertungsgesetz geregelt ist. Sie durften aber auch eigene Grundsteuermodelle entwickeln.Für eigene Landesmodelle haben sich sieben Bundesländer entschieden: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen. Wichtig sind deshalb die Informationsschreiben des Finanzamts, sowie Bescheide für Einheitswert, Grundsteuermessung, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Grundbuchauszüge. Dort sollten die relevanten Informationen zu finden sein. Die Webseite grundsteuerreform.de ist ein guter Anlaufpunkt dafür.

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