chip.de Aktuelle PraxistippsIn Deutschland gilt die Anschnallpflicht. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen Sie auf den Sicherheitsgurt verzichten dürfen. Wir haben die nötigen Informationen zu diesem Thema für Sie zusammengestellt. Anschnallpflicht: Für wen sie gilt Anschnallpflicht (Bild: Pixabay.com) Ältere Semester kennen noch das Fahren "oben ohne".Die allgemeine Gurtpflicht wurde 1976 in Deutschland eingeführt, allerdings mit mäßigem Erfolg: Wer sich anschnallte, galt eher als spießig. Zudem war die Angst groß, im Falle eines Unfalls sich selbst nicht mehr aus dem Auto befreien zu können. Nachdem 1984 schließlich ein Bußgeld für Fahren ohne Gurt eingeführt wurde, gewöhnten die Autofahrer sich schließlich ans Anschnallen.Anschnallen muss sich prinzipiell jeder, der in einem Auto oder Nutzfahrzeug mitfährt. Allerdings ist der Fahrer nicht für den Beifahrer verantwortlich: Ist dieser nicht angeschnallt, zahlt er auch das Bußgeld - nicht der Fahrer.Auch Kinder müssen angeschnallt sein. Hier gilt: Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr müssen diese auf einem Kindersitz sitzen und dort auch angeschnallt sein, wenn sie kleiner als 150 cm sind. Dabei ist es übrigens egal, ob der Kindersitz vorne oder hinten befestigt ist. Ist das Kind größer als 150 cm, braucht es keinen Kindersitz, muss aber angeschnallt sein.Bei Schwangeren kursieren Gerüchte, dass diese von der Anschnallpflicht befreit seien. Das ist falsch. Auch schwangere Frauen müssen sich anschnallen. Eine Ausnahme: Kann eine Schwangere ein ärztliches Attest vorweisen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen von der Anschnallpflicht befreit, kann sie auf den Sicherheitsgurt verzichten.Anschnallpflicht: Keine Regel ohne AusnahmenEs gibt auch Situationen, in denen Sie nicht angeschnallt sein müssen.Auf Parkplätzen oder beim Rückwärtsfahren können Sie den Gurt ablegen, sofern Sie in Schrittgeschwindigkeit fahren. Das gilt jedoch nicht für einen Stau auf der Autobahn: Geht es hier nur in Schrittgeschwindigkeit vorwärts, müssen Sie trotzdem den Sicherheitsgurt angelegt haben.Bei sogenanntem "Haus-zu-Haus-Verkehr" sind Sie ebenfalls von der Anschnallpflicht befreit. Das betrifft beispielsweise mobile Pflegedienste oder Paketzusteller, also alle, die nach wenigen Metern Fahrt wieder aussteigen müssen.Für Fahrten in Linienbussen gilt ebenfalls keine Gurtpflicht, wenn auch stehende Fahrgäste erlaubt sind.Sind Sie mit einem Reisebus unterwegs, müssen Sie generell angeschnallt sein. Für kurze Phasen, etwa für den Gang zur Toilette, ist die Anschnallpflicht jedoch aufgehoben.Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Handy am Steuer finden Sie im nächsten Praxistipp.

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