chip.de Top NewsEtwa ein bis drei Wochen nach dem Blitzerfoto erhält der Halter des PKW meist einen Anhörungsbogen. Darin wird einem zwar vorgeworfen, man habe den Verkehrsverstoß begangen – er ist aber noch keine Aufforderung zur Zahlung! Das Schreiben ist vor allem dafür da, dem (möglichen) Fahrer die Gelegenheit zu geben, sich zum Verkehrsdelikt zu äußern.Doch zurücksenden muss man ihn nur, wenn noch Pflichtangaben zur Person fehlen, die der Behörde nicht bekannt sind. Angaben zur Sache kann man immer verweigern, um sich nicht selbst zu beschuldigen. Und wer nicht selbst gefahren ist, muss auch nicht den wahren Fahrer benennen.Es gibt zwar Szenarien, in denen man sich äußern sollte: Wurde z.B. der PKW entwendet oder hatte man ihn verliehen, kann man sich selbst entlasten. Den wahren Fahrer zu benennen, ist auch üblich, wenn der Halter des Fahrzeugs eine Firma ist und ein Mitarbeiter den Verstoß begangen hat.Doch häufig biete das Schweigen den größten Vorteil. Denn gelingt es der Behörde nicht, den „wahren Fahrer“ rechtzeitig zu ermitteln, besteht die Chance, dass die Möglichkeit, einen Bußgeldbescheid zu erlassen, in drei Monaten verjährt. Allerdings unterbricht die Zusendung eines Anhörungsbogens die Verjährungsfrist. Das bedeutet, den Behörden hat wieder drei weitere Monate Zeit. Hat man keinen Anhörungsbogen erhalten, ist das leider kein Indiz dafür, dass die Ordnungswidrigkeit nicht mehr geahndet wird. Die Behörde hat dann vielleicht schon anhand des Fotos oder vor Ort festgestellt, dass Täter und Halter übereinstimmen und schickt im Anschluss direkt den Bußgelderlass.

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