PC-WELT Alle NewsAm 1. April tritt die neue EU-Regel in Kraft, laut der Streaming-Dienste auch nutzbar sein müssen, wenn ein Nutzer im EU-Ausland ist. Vergrößern Ab dem 1. April ist die Nutzung von Streaming-Abos in der ganzen EU möglich. © Foto: © kentoh ? Fotolia.com Am kommenden Ostersonntag, also am 1. April, tritt eine neue EU-Regel in Kraft, von der alle Besitzer von Streaming-Abos profitieren. Ob Netflix, Spotify, Sky oder ein anderer Video- oder Musikstreaming-Dienst: Die Betreiber müssen den Nutzern ab dem 1. April 2018 die Möglichkeit bieten, ihre Streaming-Abos europaweit nutzen zu können. Also etwa dann, wenn man sich vorübergehend im EU-Ausland im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise befindet. Die Neuerung wird nach Abschaffung des Roamings als weiterer Erfolg des europäischen, digitalen Binnenmarkts gefeiert. Die Verordnung selbst wurde vom EU-Parlament am 14. Juni 2017 beschlossen. Der Name: "Verordnung (...) zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt." Die gesamte Verordnung können Sie hier nachlesen. Die Verordnung gilt ausdrücklich nur für zeitlich beschränkte Auslands-Aufenthalte innerhalb der EU. Bisher verhinderten viele Anbieter kostenpflichtiger Streaming-Dienste über Geoblocking die Nutzung ihrer Dienste außerhalb des Landes, in dem der Abonnent wohnt. Argumentiert wurde dabei immer mit den auf einzelne Länder beschränkten Lizenzrechten. Künftig müssen die Anbieter die Nutzung erlauben. Dafür erhalten sie aber auch weitergehende Möglichkeiten, um Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass die Nutzung ihrer Dienste wirklich nur vorübergehend im EU-Ausland erfolgt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ein Nutzer in einem EU-Land nicht die Möglichkeit hat, einen Dienst in einem Land zu abonnieren, in dem dieser günstiger verfügbar ist. Die Verordnung betrifft auch nur die Streaming-Dienste, für deren Nutzung die Verbraucher bezahlen müssen. Anbieter von kostenfreien Diensten, wie etwa TV-Sender-Mediatheken, dürfen selbst entscheiden, ob sie die Nutzung im EU-Ausland erlauben. Lesetipp: Netflix, Maxdome, Amazon Video & Co im Vergleich Im Februar hatte die EU das Geoblocking bei Online-Shopping (fast ganz) abgeschafft. Das EU-Parlament hatte entschieden, dass Anbieter von Online-Shops nicht mehr durch Geoblocking eingrenzen dürfen, aus welchen EU-Ländern Kunden bei ihnen einkaufen können. Ähnlich wie stationäre Geschäfte innerhalb der EU müssen damit auch die Online-Shops grundsätzlich ihr gesamtes Sortiment Kunden aus allen EU-Ländern anbieten. Die Online-Händler sind zwar verpflichtet, ihr angebotenen Güter allen EU-Bürgern unabhängig von ihrem Standorts anzubieten, allerdings müssen sie nicht auch eine Möglichkeit anbieten, diese Güter innerhalb der gesamten EU ausliefern zu können.

weiterlesen: RSS Quelle öffnen