chip.de Top NewsDas wichtigste zuerst: Prüfen Sie IMMER Ihre Handyrechnung. Stimmen die aufgeführten Telefonnummern, die sie angerufen oder denen sie eine SMS geschickt haben? Wenn Ihnen eine Abbuchung komisch vorkommt oder Sie eine Telefonnummer aus dem Ausland nicht kennen, wird es Zeit zu handeln.In der Regel erstatten die Telefonanbieter die Gebühren zurück. In vielen Fällen bleiben sie jedoch hartnäckig und lehnen eine Rückerstattung ab. Für Verbraucher bleibt nur eine Möglichkeit: Sich direkt mit Telekom, Vodafone, O2 oder Drillisch anzulegen.So rät die CHIP-Verbraucherhilfe der Rechnung zu widersprechen. Entweder telefonisch direkt beim Kundenservice, per E-Mail oder postalisch per Einschreiben. O2 setzt etwa auf ein Prüfprotokoll.Wenn der Handyanbieter nun auf einen Drittanbieter (App, Werbeseite oder Banner) verweist, sollten Verbraucher nicht klein beigeben.Der deutsche Gesetzgeber ist eindeutig: Kinder und Jugendliche sind nicht geschäftsfähig. Sie brauchen das Einverständnis der Eltern. Bei Erwachsenen gilt wiederum: Jeder Anbieter muss auf einen Kauf oder Vertrag hinweisen. Dazu ist etwa ein Button „Jetzt kaufen“, „jetzt bestellen“, „jetzt abschließen“ oder „jetzt buchen“ nötig.Will der Handyanbieter dennoch keine Rückerstattung, dann hilft nur: Kürzen Sie die Rechnung um den umstrittenen Betrag und holen Sie sich juristische Hilfe. Wie Sie dafür am besten vorgehen, erfahren Sie von den Kollegen von "FOCUS Online".

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