chip.de Top News"Wir halten die DSGVO hier nicht für anwendbar, da es sich um keine automatisierte Datenerfassung handelt", sagt auch Jana Schönefeld, Sprecherin der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk, der dpa. Das Regelwerk greife nur bei automatisierten Datenverarbeitungen und Dateien. In einem Statement bekräftige die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, diese Einschätzung: "Die Aufforderung zur Entfernung sämtlicher Klingelschilder ist unnötig", heißt es darin."Offensichtlich geht es hier einmal mehr darum, die Menschen mit derartigen Absurditäten zu verunsichern und substanzlos gegen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung zu wettern", schätzt der netzpolitische Sprecher der Grünen-Faktion, Konstantin von Notz. Die Behauptung, die Klingelschilder müssten abmontiert werden, "entbehrt jeder Grundlage", da sie überwiegend analog und deshalb datenschutzrechtlich nicht betroffen seien. Selbst bei digitalen Klingelschildern liege ein "berechtigtes Interesse im Sinne von Artikel 6 DSGVO" vor.Auch die Netzpolitikerin der SPD, Saskia Esken, sieht in der Diskussion lediglich einen Versuch, "die DSGVO zu diskreditieren und die Menschen zu verunsichern". "Die Datenschutz-Grundverordnung verbietet keine Namen auf Klingelschildern", sagt sie. Jeder könne selbst entscheiden, was an der Haustür stehe - "Datenschutz ist informationelle Selbstbestimmung".

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