PC-WELT Alle NewsPanagiotis Kolokythas Mit Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform drohen viel schärfere Regeln für Upload-Filter als viele zunächst gedacht hatten. (Update) Update: Im EU-Rat haben sich die Regierungen der Mitglieder der Europäischen Union auf eine neue gemeinsame Position zu der geplanten Urheberrechtsreform geeinigt, wozu auch der Artikel 13 und die darin geregelten Upload-Filter gehören. Im EU-Rat setzte sich dabei die Einigung von Deutschland und Frankreich (siehe unten zu den Details) durch, wie Piraten-Politikerin und Europaparlaments-Mitglied Julia Reda in ihrem Blog meldet. "Der Deutsch-Französische Deal ist die bislang extremste Version von Artikel 13 und verlangt von allen Plattformen, die älter sind als 3 Jahre, eine automatische Zensur der Uploads ihrer Nutzer*innen. Selbst noch jüngeren Plattformen gibt sie völlig unerfüllbare Pflichten auf, die sie in den Ruin treiben würden", warnt Reda. Welche Regeln genau gelten sollen, lesen Sie weiter unten. Deutschland verfolge nach der Einigung mit Frankreich damit eine Position, die gegen den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD stehe. Dort sei die Einführung der Upload-Filter noch als "unverhältnismäßig" abgelehnt worden. In diesen Tagen findet die letzte Verhandlungsrunde im europäischen Parlament über die geplante Urheberrechtsreform statt. Später werden dann das Europäische Parlament und dann der EU-Rat über den endgültigen Text abstimmen. Ursprüngliche Meldung vom 6.2.2019: Deutschland und Frankreich haben sich auf eine gemeinsame Position zu Artikel 13 der geplanten EU-Urheberrechtslinie geeinigt. Und damit drohen noch schärfere Upload-Filter als zunächst gedacht, wie Julia Reda, Piraten-Politikerin und Mitglied im Europaparlament, in ihrem Blog warnt . Am 18. Januar 2019 wurde die EU-Urheberrechtsreform noch auf Eis gelegt , weil sich die Mitgliedstaaten nicht einigen konnten. Laut Julia Reda war der Hauptgrund für die Verzögerung allerdings, dass Deutschland und Frankreich unterschiedliche Auffassungen zu Upload-Filtern hatten. Nun haben sich Deutschland und Frankreich aber auf eine gemeinsame Position geeinigt, die vorab auch im Web geleakt ist. Die Einigung sieht vor, dass die Upload-Filter gemäß Artikel 13 für alle Plattformen gelten soll, die profitorientiert sind. Lediglich Plattformen, die alle drei folgenden Kriterien erfüllen, müssen keinen Upload-Filter installieren. Die Plattform ist jünger als 3 Jahre Der Jahresumsatz beträgt weniger als 10 Millionen Euro Die Plattform hat weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat In der Tat sind die Kriterien sehr eng und es dürfte vielen Websites und App-Anbietern schwerfallen, gleich alle drei Regeln zu erfüllen, um an der Nutzung eines Upload-Filters vorbeizukommen. Damit rechnet auch Julia Reda in ihrem Blog-Eintrag. Sie kommt zum Schluss: "Unzählige völlig harmlose Apps und Webseiten, die nicht alle dieser Kriterien erfüllen, müssten demnach Upload-Filter installieren, die User und Betreiber gleichermaßen schädigen, selbst wenn die Plattform bisher überhaupt kein Problem mit Urheberrechtsverletzungen hat." Als Beispiel nennt Reda unter anderem die Plattform Patreon , die sich für eine faire Bezahlung von Beiträgen einsetze, aber keine der drei Kritieren erfüllen könne. Oder auch soziale Netzwerke, bei denen Nischenthemen im Mittelpunkt stehen, die vergleichsweise klein, aber eben oft älter als drei Jahre alt seien. Zusätzlich müssten jüngere, kleinere Plattformen, die alle drei Kriterien erfüllen, beweisen, dass sie "größte Bemühungen" unternommen haben, um Lizenzen von Rechteinhabern einzuholen. "Eine unmögliche Aufgabe, da Plattformbetreiber für alle möglichen Inhalte, die ihre Nutzer potentziell hochladen könnten, Lizenzen einholen müssten", betont Julia Reda, und sie befürchtet, dass dies in der Praxis bedeute, dass "alle Websiten und Apps, die Uploads erlauben, gezwungenermaßen jede ihnen angebotene Lizenz annehmen müssten – egal, wie unfair die Bedingungen sind, egal, ob sie die Inhalte auf ihrer Plattform überhaupt verfügbar machen wollen." Letztendlich führe laut Reda der Kompromiss von Deutschland und Frankreich dazu, dass nahezu überall Upload-Filter zum Einsatz kommen müssen, die "grundsätzlich nicht dazu in der Lage sind, zwischen Urheberrechtsverstößen und legaler Nutzung für Parodie oder Kritikzwecke zu unterscheiden." Die Entwicklung sei gefährlich für die "europäische Innovation" und Start-ups. Und es werde für nicht-europäische Seiten ein Anreiz geschaffen, einfach alle EU-Nutzer per Geoblocking auszusperren. Mehr Infos zum geplanten Artikel 13 der neuen Urheberrechtsrichtlinie der Europäischen Union finden Sie in diesem PC-WELT-Beitrag: Artikel 13: Das Ende von Youtube & Co droht... nicht

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