PC-WELT Alle NewsMichael Söldner Ein BGH-Urteil könnte viele Altfälle rund um die Störerhaftung zugunsten der WLAN-Betreiber ändern. Vergrößern Wer sein WLAN teilt, ist nicht automatisch für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. © iStockphoto.com/Ronen Seit Jahren streiten sich Netzaktivisten und Juristen über die Haftung bei Urheberrechtsverletzungen in offenen WLANs durch Dritte. Konkret wurde der Netzaktivist Tobias McFadden 2010 von Sony abgemahnt, weil jemand über sein offenes WLAN einen Song heruntergeladen hatte. Der Rechtsstreit beschäftigte sogar den Europäischen Gerichtshof. Der Bundesgerichtshof kam schließlich zu dem Schluss, die sogenannte Störerhaftung von WLAN-Betreibern in Deutschland abzuschaffen. In einem Grundsatz-Urteil wurde die neue Rechtslage nun noch einmal vom BGH bestätigt , nachdem Sony eine Revision anstrebte. Da es sich beim WLAN-Netz von McFadden um einen gewerblich genutzten Anschluss gehandelt habe, hätte dieser schon nach der alten Rechtslage mit einem Passwort geschützt werden müssen – allerdings nur, wenn der Betreiber auf einen Rechtsverstoß hingewiesen wurde. Dies sei nach Ansicht der Richter im konkreten Fall nicht so gewesen. Das Urteil könnte auch viele ältere Fälle betreffen, beispielsweise die Störerhaftung bei offenen WLANs in Hotels. Noch liegt aber keine schriftliche Urteilsbegründung vor. Dennoch könnten viele Altfälle dem neuen Urteil folgend zugunsten der WLAN-Betreiber entschieden werden. WLAN-Störerhaftung: Neues Gesetz bringt neue Probleme

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