chip.de Top NewsEin Fahrtenbuch, das erst vor zwei Jahren in den Handel kam, aber angeblich schon vor fünf Jahren erstellt wurde: Sowas merkt der Finanzamtsprüfer garantiert. Er wird auch merken, wenn Fahrten eingetragen sind für Zeiten, wo der Dienstwagen doch zur Inspektion oder zum Reifenwechsel in der Werkstatt war. Die entsprechenden Daten gibt die Werkstattrechnung her.Auffallend sind auch Eintragungen im Fahrtenbuch, die in einer Zeile mit verschiedenen Stiften gemacht wurden und mal in Sauklaue und mal in Sonntagsschrift verfasst wurden. Und nicht zuletzt sieht es der Prüfer oder Sachbearbeiter, wenn die Tankbelege von einer Tankstelle stammen, die nicht an der im Fahrtenbuch aufgeführten Strecke liegen. Jetzt mal ehrlich: Ein Fahrtenbuch handschriftlich so zu führen, dass das Finanzamt es anerkennt, das kriegt fast niemand hin.

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