chip.de Top NewsBeim Online-Banking und beim Einkaufen im Internet gilt künftig die gesetzliche Pflicht zur "starken Kundenauthentifizierung". Heißt: Jeder Kunde muss seine Identität in jedem Fall mit zwei der drei folgenden Möglichkeiten nachweisen:"Wissen" (z.B. Geheimnummer/PIN),"Besitz" (z.B. Smartphone, Original-Zahlungskarte),"Sein" (biometrische Merkmale wie z.B. ein Fingerabdruck).Das heißt: Jeder Kunde muss seine Identität in jedem Fall mit zwei voneinander unabhängigen Komponenten nachweisen. Um eine Überweisung online freizugeben, braucht man erstens die Geheimnummer (PIN), um sich in das Konto einzuloggen und kann sich zweitens zum Beispiel per SMS eine einmalig gültige Transaktionsnummer (TAN) auf eine zuvor bei der Bank hinterlegte Handynummer schicken lassen. Die Sparkasse zum Beispiel führt dafür eine eigene pushTan-App, die Kunden sich herunterladen können. Etliche Institute bieten zudem ein "PhotoTAN"-Verfahren an: Dabei erscheint im Online-Banking ein Barcode, den man abfotografieren muss. Daraufhin wird eine TAN generiert und die Buchung abgewickelt.

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