chip.de Aktuelle PraxistippsMit der Steuerpauschale für das Homeoffice entlastet die Große Koalition Arbeitnehmer, die aufgrund der Pandemie von zu Hause aus arbeiten. In diesem Praxistipp verraten wir Ihnen alles Wichtige dazu und zeigen Ihnen, welche Nachweise Sie für das Homeoffice bereithalten sollten.Steuerpauschale fürs Homeoffice - ein ÜberblickWegen des Coronavirus sind viele Arbeitnehmer gezwungen, von zu Hause aus zu arbeiten. Das führt zu steigenden Kosten von Heizung und Strom. Die Große Koalition will Beschäftigte im Homeoffice mit der neuen Steuerpauschale entlasten.Demnach können Arbeitnehmer eine Pauschale von fünf Euro pro Tag geltend machen. Die Höchstgrenze der Pauschale liegt dabei bei 600 Euro. Dies entspricht 120 Arbeitstagen. Selbst wenn Sie also mehr als 120 Tage im Homeoffice arbeiten, dürfen Sie maximal 600 Euro von der Steuer absetzen. Die Homeoffice-Pauschale wird direkt in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1000 Euro eingerechnet. Die Pauschale wird also wie andere Werbungskosten behandelt. Damit profitieren nur diejenigen, die den Betrag von 1000 Euro Werbungskosten überschreiten. Die Pauschale ist nur auf die Zeit der Corona-Pandemie befristet.  Steuerpauschale fürs Homeoffice - diese Nachweise sind notwendigWenn Sie im Homeoffice arbeiten, halten Sie einige Nachweise bereit.So benötigen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung, in welchem Zeitraum Sie von zu Hause aus gearbeitet haben. Auch sollten Sie Ihre Arbeitszeit möglichst genau aufschreiben. Wichtig sind dabei Datum, die genaue Stundenzahl und die Uhrzeit der Arbeit. Nützliche Apps für die Arbeitszeiterfassung haben wir Ihnen in einem anderen Artikel aufgezählt.

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