Heise Top NewsDer ehemalige Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Arne Schönbohm hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen das Bundesministerium des Innern (BMI) eingereicht. Das bestätigte das Gericht auf Anfrage. Anzeige In der gestern eingegangenen Klage verlangt Schönbohm von der Bundesrepublik als Beklagter nun 5.000 Euro Schadenersatz aufgrund der Verletzung von Fürsorgepflichten durch seinen Dienstherren, das Bundesministerium des Innern, dessen Hausleitung Innenministerin Nancy Faeser (SPD) ist. Zuerst hatte die Bild-Zeitung über das gerichtliche Vorgehen des ehemaligen BSI-Präsidenten und heutigen Präsidenten der Bundesakademie für die öffentliche Verwaltung (BAköV) berichtet. In der Klageschrift soll unter anderem von Mobbing-Vorwürfen die Rede sein. Juristische Aufarbeitung nach Böhmermann-Eklat Mit dem Verfahren verfolgt Schönbohm in einem zweiten Strang die juristische Aufarbeitung der Geschehnisse vom vergangenen Herbst, als Schönbohm nach einer ZDF-Fernsehsendung durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser zuerst im Oktober die Führung der Amtsgeschäfte untersagt wurde. Dabei habe Faeser von der dünnen Beweislage gewusst. Am 18. Oktober 2022 hatte das BMI den Schritt so erklärt: "Bundesinnenministerin Faeser hat heute entschieden, dem Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, die Führung der Dienstgeschäfte als Präsident des BSI mit sofortiger Wirkung zu untersagen. Hintergrund sind nicht zuletzt die in den Medien bekannten und breit diskutierten Vorwürfe, die das notwendige Vertrauen der Öffentlichkeit in die Neutralität und Unparteilichkeit der Amtsführung als Präsident der wichtigsten deutschen Cybersicherheitsbehörde nachhaltig beschädigt haben." Grundsätzlich sind Beamte jederzeit vom Dienstherrn versetzbar, solange die Regeln der besoldungsadäquaten Verwendung hierbei eingehalten werden. Die Begründung der Ministerin stellt allerdings auf die Vorwürfe gegenüber der Sendung beim ZDF Magazin Royal und deren Medienecho ab – also die Vorwürfe, die sich nicht erhärten ließen und auch Gegenstand der an das ZDF gerichteten Forderungen Schönbohms sind. In einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren können nun auch interne Akten des BMI herangezogen werden, um die Vorgänge und Entscheidungen des Dienstherrn zu prüfen. Dann wird festgestellt, ob das BMI seinen Fürsorgepflichten für den Beamten angemessen nachgekommen ist oder gegen das Beamtenrecht verstoßen hat. Zuständig für das Beamtenrecht ist nach dem Ressortprinzip das BMI. Anzeige (mack) Zur Startseite

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