Heise Top NewsDMA: Gatekeeper sind Alphabet, Amazon, Apple, Bytedance, Meta und Microsoft Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft fallen als sogenannte "Torwächter" unter die Regelungen des Digital Markets Acts der Europäischen Union. Das hat die EU-Kommission mitgeteilt und gleichzeitig aufgelistet, welche Plattformen der Konzerne als zentral eingestuft wurden. Anzeige Die sozialen Netzwerke TikTok, Facebook, Instagram und LinkedIn, die Browser Chrome und Safari, die Messenger WhatsApp und Facebook Messenger, die Videoplattform YouTube, die Google-Suche und die Betriebssysteme Android, iOS und Windows müssen nun teilweise weitreichende Änderungen umsetzen. Andernfalls sind heftige Strafen möglich. Auch die App-Stores von Apple, Google und Amazon sind aufgelistet, sowie Google Maps. Die "zentralen Plattformdienste" (Bild: EU-Kommission) Samsung doch kein Gatekeeper Nicht unter die Regelung fallend demnach Gmail, Outlook.com und der Samsung Internet Browser. Für Samsung heißt das, dass der gesamte Konzern nicht als Gatekeeper eingestuft wird. Prüfen will die EU-Kommission noch, wie mit der Suchmaschine Bing, dem Edge-Browser und Microsoft Avdertising sowie iMessage von Apple zu verfahren ist. Apple und Microsoft hatten argumentiert, dass Bing und iMessage nicht populär genug sind, um unter die strengen Vorgaben zu fallen. Mit dem im vergangenen Jahr beschlossenen Digital Markets Act (Gesetz über digitale Märkte) sollen besonders große Anbieter dazu verpflichtet werden, mehr Konkurrenz zu ermöglichen. Der DMA ist ein wettbewerbsrechtliches Instrument – er soll verhindern, dass große Anbieter den sogenannten Lock-in-Effekt nutzen, um Konkurrenz indirekt zu behindern. Zentral für die Definition als Gatekeeper ist dabei, dass die Angebote eine besonders wichtige Stellung beim Zugang zu Endkunden aufweisen. Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta, Microsoft und Samsung hatten Anfang Juli ihre Selbsteinschätzung vorgelegt, dass sie vermutlich die Kriterien für die Anwendung des DMA erfüllen würden: Mehr als 45 Millionen Nutzer in der EU, mindestens 7,5 Milliarden Euro Umsatz innerhalb der vergangenen drei Jahre und eine Tätigkeit in mindestens drei EU-Mitgliedstaaten. Mit Ihrer Zustimmmung wird hier ein externer Inhalt geladen. Externen Inhalt jetzt laden Mit der offiziellen Benennung als Gatekeeper beginnt für die Unternehmen jetzt die Umsetzungsfrist. Binnen sechs Monaten – also bis zum 6. März 2024 – müssen die Anbieter die ersten Vorgaben aus dem DMA umsetzen. Je nach Portfolio kommen auf die Unternehmen sehr unterschiedliche Pflichten zu: Sie müssen mehr Zugang zu ihren "zentralen Plattformdiensten" gewähren. Mit dem DMA kommt ein Verbot der unveränderlichen Zwangsbeglückung auf Endgeräten: Grundsätzlich sollen Nutzer ihre Software frei wählen dürfen – nicht deinstallierbare Software soll damit der Vergangenheit angehören. Allerdings gibt es hier eine nennenswerte Einschränkung: um die Sicherheit der Endnutzer zu gewährleisten, sollen die Anbieter weiterhin Möglichkeiten zum Schutz der Integrität des Systems anbieten dürfen. Hier wird sich in den kommenden Monaten zeigen müssen, wie vor allem Samsung und Google in der Android-Welt damit umgehen werden. Große Herausforderung für Apple Für das in sich relativ geschlossene Apple-Ökosystem stellt der DMA eine noch größere Herausforderung dar. Denn mit dem DMA soll Apple nicht nur den Zugang für Softwaredrittanbieter erleichtern, sondern auch die eigenen Sicherungsmechanismen interoperabler gestalten. Auf diese Öffnung setzt etwa die Bundesregierung, wenn es um die Umsetzung der aus dem Personalausweis abgeleiteten elektronischen Identität geht. Spürbar dürften die Auswirkungen des DMA auch bei Messengerdiensten werden. Diese müssen ab dem Benennungsdatum ihre Angebote interoperabel ausgestalten. Die Vorschriften hierfür greifen schrittweise: Im ersten Schritt müssen die Over-the-Top-Messenger (rechtstechnisch "nummernunabhängige interpersonale Kommunikationsdienste") der Gatekeeper Ende-zu-Ende-Textnachrichten mit Nutzern anderer Services ermöglichen. Davon sind auch Anhänge wie Videos, Bilder, Sprachnachrichten oder andere Dateien umfasst. In einem zweiten Schritt müssen die benannten Anbieter nach zwei Jahren diese Funktionen auch für Gruppenkommunikation ermöglichen. Im dritten und letzten Schritt müssen auch Sprachanrufe und Videoanrufe interoperabel werden. Das Sicherheitsniveau soll dabei immer das des jeweiligen Anbieters sein – hieran gab es im Vorfeld Kritik. Denn damit könnten schwächere Sicherheitsniveaus die Integrität stärker geschützter Kommunikationswege kompromittieren. Eine der wichtigsten weiteren Anforderungen ist das Zusammenführungsverbot personenbezogener Daten unterschiedlicher zentraler Plattformdienste. So dürfte etwa Meta nicht die Daten aus WhatsApp, Instagram und Facebook aggregieren. Auch bei den Werbedaten wird es mit dem DMA nun massive Veränderungen geben. Zum einen müssen die Werbedienstleister wie Google Ads mehr Transparenz walten lassen, etwa wenn es um Preise und Gebühren geht. Zum anderen verbietet der DMA ausdrücklich bei jenen Gatekeepern, die Werbedienstleistungen und andere Produkte anbieten, die Integration von internen Daten, die nicht öffentlich zugänglich sind – und das unternehmensweit. Bei Microsoft oder Google soll dieses Verbot etwa die gesamte Produktpalette umfassen. Bei Suchmaschinen soll mit der Anwendung des DMA ein langer Streit um die Frage der Selbstbevorzugung von Angeboten der Großunternehmen beendet werden – die beworbenen Suchergebnisse könnten also in absehbarer Zeit deutlich anders aussehen. Weitere Dienste ins Visier nehmen Der Europaparlamentsberichterstatter für den DMA, der CDU-Politiker Andreas Schwab, schickte zuletzt einen Brief an die bisher zuständige Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager. Darin fordert er die Kommission auf, auch bestimmte Funktionen in den Blick zu nehmen: Onlinekartendienste, bei denen spezifische Informationen filterbar seien, sollten etwa auch als Suchmaschinen klassifiziert werden. Außerdem müssten Angebote auch unter mehrere der Kategorien des DMA fallen können – etwa gleichzeitig als Soziales Netzwerk und als Videoplattform gelten können. Sollten sich die Unternehmen nicht an die Vorgaben des DMA halten, drohen ihnen empfindliche Strafen. Bis zu zehn Prozent des weltweiten Umsatzes können bei Erstverstößen fällig werden, im Wiederholungsfall sogar doppelt so viel. Zudem sind jährliche Strafzahlungen in Höhe von fünf Prozent möglich. Update 06.09.2023 12:24 Uhr Microsoft Advertising ist bislang nicht enthalten, eine anderslautende Formulierung wurde entfernt. (mho) Zur Startseite

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