chip.de Top NewsDer verantwortliche Berichterstatter des Ausschusses Axel Voss (CDU) sprach von einer guten Ausgangssituation für die Verhandlungen mit den EU-Ländern. "Rechteinhaber müssen fair entlohnt werden." Deutliche Kritik kam hingegen von den Grünen und der SPD. Das Leistungsschutzrecht werde die Position von Urhebern nicht stärken, sagte der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken. Kleine Verlage würden dadurch sogar geschwächt. "Damit diese überhaupt eine Online-Leserschaft finden, sind sie darauf angewiesen, von Suchmaschinen gelistet zu werden."28 Chefredakteure deutscher Tageszeitungen hatten bereits am Dienstag in einen Brief an die deutschen Europaabgeordneten auf ein EU-weites Leistungsschutzrecht gedrungen: "Wir sehen mit großer Sorge, dass die Finanzierung der Arbeit der Redaktionen zunehmend in Frage steht, weil kommerzielle Unternehmen Schlagzeilen, Textausschnitte oder ganze Artikel aus den digitalen Angeboten der Pressehäuser übernehmen, ohne hierfür zu zahlen", hieß es in dem Schreiben. Die Presse brauche jedoch den "gleichen robusten Schutz, der Film, Fernsehen und Musik schon lange zugestanden wird".In Deutschland war das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage zum 1. August 2013 in Kraft getreten. Im August 2014 erteilten jedoch etliche Verlage innerhalb der Verwertungsgesellschaft Media eine "Gratiseinwilligung" an Google, weil sie sonst nicht mehr mit Vorschaubildern und Anreißer-Texten ("Snippets") dargestellt worden wären. In Spanien hatte Google seinen Dienst Google News indes komplett eingestellt, nachdem ein Gesetz in Kraft getreten war, das noch schärfer als das deutsche Leistungsschutzrecht gefasst ist.

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