Heise Sicherheits NewsGegen einen 40-Jährigen aus dem bayrischen Landkreis Rhön-Grabfeld erhebt die Staatsanwaltschaft schwere Vorwürfe: Er soll über drei Jahre lang Fake-Shops im Internet betrieben und so über eine Million Euro ergaunert haben. Mehr als zweitausend Bestellungen, so die Ermittler, seien in den betrügerischen Läden eingegangen – Waren hat der Verdächtige hingegen nie ausgeliefert. Anzeige Am 2. Mai vergangenen Jahres klickten die Handschellen: Nachdem eine Ermittlungskommission der Kripo Schweinfurt und der bayrischen Zentralstelle Cybercrime ihm auf die Schliche gekommen war, nahmen Beamte den mutmaßlichen Betrüger fest. Er war ihnen kein Unbekannter: Zum Zeitpunkt seiner neuerlichen Festnahme war der Mann lediglich auf Bewährung auf freiem Fuß und sitzt nun in Untersuchungshaft. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Sie ist sich sicher, genug gegen den 40-Jährigen in der Hand zu haben, um ihm seine mutmaßlichen Betrügereien gerichtsfest nachweisen zu können. Er habe in Fake-Shops mit Namen wie "Elektro Ecke", "mydealz24.net" und "biker-zubehoer.com" eine breite Produktpalette von Haushaltsgeräten bis Schulranzen angeboten, Bestellungen aber nie auszuliefern vorgehabt. Ahnungslose Kunden, die ihre Bestellung stets per Vorkasse bezahlten, sahen weder die Ware noch ihr Geld wieder. Verwaiste Million auf dem Konto Wie die Ermittlungskommission herausgefunden hat, gab es insgesamt 2309 Bestellungen mit einem Gesamtschaden von 325.000 Euro. Auf den Konten der betrügerischen Online-Geschäfte fanden die Ermittler jedoch weitere Einzahlungen von über einer Million Euro, die mutmaßlich aus weiteren Betrügereien stammen. Diese Gelder können die Strafverfolger derzeit jedoch nicht eindeutig zuordnen. Neben der Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 52 Fällen – pro Fall sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren vor – sollen die unrechtmäßig erworbenen Gelder eingezogen werden. Fake-Shops sind seit Jahren eine verbreitete Betrugsmasche im Internet. Um sie zu erkennen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie ein Leitfaden von heise online erläutert. Auch das BSI befasst sich mit der Erkennung gefälschter Online-Shops. Bieten diese ausschließlich eine Zahlung per Vorkasse durch Banküberweisung an, ist äußerste Vorsicht geboten: Diese Zahlungen können geprellte Kunden in der Regel nicht rückgängig machen. Auch bei PayPal-Zahlungen in der Variante "Freunde und Familie" ist Vorsicht geboten. (cku) Zur Startseite

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