chip.de DownloadsEs gibt im Grunde zwei Schritte für reduzierte Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer, wie es in korrektem Steuerdeutsch heißt. Das Gesetz definiert eine Reihe von Ausnahmen, die statt 19 nur mit 7 Prozent besteuert werden. Doch es gibt auch Ausnahmen, bei denen gar keine Steuer berechnet wird.Zahlt man statt 19 nur 7 Prozent, wir die Gesamtrechnung deutlich günstiger. Für 100 Euro fallen dann nur 7 statt 19 Euro Aufschlag an. Der Staat verliert also wichtige Einnahmen, immerhin hat die Umsatzsteuer im letzten Jahr rund 285 Milliarden Euro gebracht, trotzdem gilt der reduzierte Steuersatz für viele Güter des täglichen Bedarfs. Die Idee dahinter: Das soll für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen.Wo genau weniger Steuer fällig wird, definiert eine umfangreiche Liste. Weniger Umsatzsteuer wird auf viele Nahrungsmittel (Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse) und einige Getränke (Kaffee, Leitungswasser) berechnet, dazu auf landwirtschaftliche Produkte (Getreide, Kartoffeln, Tomaten), Bücher und Zeitschriften, Eintrittskarten zu Kulturveranstaltungen, ÖPNV-Fahrkarten oder Kunst- und Sammlerstücke.Dabei kommt es durchaus zu Kuriositäten: Bei einem Apfel werden nur 7 Prozent Mehrwertsteuer berechnet, bei Apfelsaft dagegen 19 Prozent. Kuhmilch ist ein Grundnahrungsmittel und deshalb steuerlich günstiger, wer dagegen Soja- oder Hafermilch bevorzugt, muss höhere Steuern in Kauf nehmen.Bei der Schnitzel-Steuer spielt der Dienstleistungsgedanke eine wichtige Rolle, denn die Bewirtung im Lokal wird als solche gesehen und künftig wieder mit 19 Prozent Umsatzsteuer belegt. Holt man sich das Schnitzel im Restaurant ab, fällt der reduzierte Steuersatz an.

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