chip.de Top NewsSolo-Selbstständige, Freiberufler, kleine und mittelständische Firmen müssen sich sputen. Nur noch im August können sie die Sofort-Hilfe der jeweiligen Bundesländer in Anspruch nehmen.Betroffene müssen den Behörden unter anderem belegen, dass sie zwischen März und Mai 2020 mit massiven Umsatzverlusten von bis zu 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gekämpft haben und die Corona-Krise maßgeblich Schuld daran trägt.Auch Studenten, die ihre Jobs verloren haben und nun schwer über die Runden kommen, haben jetzt nur noch im August die Möglichkeit, die Soforthilfe von bis zu 500 Euro in Anspruch zu nehmen.Voraussetzung ist, dass über Kontoauszüge ersichtlich ist, dass keine Überweisung durch Erwerb oder durch die Eltern auf dem Konto eingegangen ist. Auch der aktuelle Kontostand ist wichtig. Bei 500 Euro Guthaben auf dem Konto gibt es keine Sofort-Hilfe. Ferner rechnen die 57 Studenten- und Studierendenwerken gestaffelt ab.Wer beispielsweise noch 200 Euro auf dem Konto hat, kann für den Monat der Antragsstellung 300 Euro Überbrückungshilfe erhalten. Damit will das Bundesministerium für Bildung und Forschung vermeiden, dass das Angebot von Betrügern ausgenutzt wird.

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