chip.de DownloadsDie Bundesrechtsanwaltskammer hat in einer Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde des FDP-Vorstands festgestellt, dass der Solidaritätszuschlag verfassungsrechtlich nicht mehr durch eine Ausnahmelage gedeckt sei. Eine besondere Situation, wie nach der Wiedervereinigung, bestehe aktuell nicht mehr.Gleichzeitig bemängeln die Experten, dass der Solidaritätszuschlag nur noch von einem kleinen Teil der Einkommensteuerpflichtigen gezahlt werden muss. Das verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz.Auch der Steuerrechtler Prof. Dr. Gregor Kirchhof kommt in einem Gutachten zu dem Schluss, dass der Solidaritätszuschlag das Grundgesetz verletzt. Der Sonderbedarf des Bundes bestehe nicht mehr, eine neue Rechtfertigung sei bisher unterblieben. Außerdem sei eine Belastung von nur 10 Prozent der Steuerzahler gleichheitswidrig.Das Bundesverfassungsgericht wird sich 2024 mit der Verfassungsbeschwerde befassen. Ein Urteil wird mit Spannung erwartet.

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